öffentliche Auftragsvergabe


Rechtmäßigkeit der Vergabe


Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien


wenn SektorenRL anwendbar


wenn allg. VergabeRL anwendbar


außerhalb der Vergaberichtlinien


Vergaberichtlinien nicht anwendbar


kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten


kein Verstoß gegen EG-Grundsätze


Warenverkehrs- freiheit


Personenverkehrs- freiheit


Kapitalverkehrs- freiheit


Dienstleistungs- freiheit


keine Sondervorschriften


Schutzbereich


Eingriff


keine Rechtfertigung


Rechtfertigung nach Art. 52 I AEUV


zwingende Gründe des Gemeinwohls


durch EU-Grundrechte


Daseinsvorsorge, Art. 106 II


zulässiger Grund der Regelung


schwerwiegende Gefährdung


Verhältnismäßigkeit


öffentliche Ordnung


öffentliche Sicherheit


Gesundheit