Anspruch auf Grundversorgung


dem Grunde nach


dem Umfang nach


Berechtigter: Haushaltskunde


Verpflichteter: Grundversorger


ein Fall der Grundversorgung


kein Ausschluss der GV-Pflicht


angeschlossen an Netz allg. Versorgung


Niederspannung / Niederdruck


keine Selbst- /Drittversorgung


Eigen- oder Drittversorgung


Teilversorgung nicht zumutbar


kein Notstromaggre- gat gem. § 37 I 3