Anspruch auf Grundversorgung
dem Grunde nach
dem Umfang nach
Berechtigter: Haushaltskunde
Verpflichteter: Grundversorger
ein Fall der Grundversorgung
kein Ausschluss der GV-Pflicht
angeschlossen an Netz allg. Versorgung
Niederspannung / Niederdruck
keine Selbst- /Drittversorgung
Eigen- oder Drittversorgung
Teilversorgung nicht zumutbar
kein Notstromaggre- gat gem. § 37 I 3
Eigenversorgung
Drittversorgung