Immobilien


Auflassung


Eintragung


Einigsein bei Eintragung


Berechtigung


Einigung


Inhalt: Eigentums- übertragung


Wirksamkeit


richtige Form


keine Bedingungen


keine sonstigen Wirksamkeitshind.


selbstwirkende Wirks.hindernisse


ausgeübte Gestaltungsrechte


Mängel der Geschäftsfähigkeit


gesetzliches Verbot, § 134


Sittenverstoß, § 138


Formmangel, § 125


Mangel der Vertretungsmacht


sonstige


Formerfordernis


nicht eingehalten


beachtlich


keine Heilung


kein Fall des § 242 BGB


arglistige Verhinder. der Einhaltung


Untragbarkeit der Nichtigkeit