Eigentum erworben
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
bewegliche Sachen
Immobilien
Sonderfall: Pfandverwertung
Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR
Erwerb in Verwertung
Pfandrecht steht dem Veräußerer zu
Verwertung rechtmäßig
Anforderungen des
§ 1243 I erfüllt
gutgläubiger Erwerb gem. § 1244
Rechtsschein
guter Glaube
bei Erwerb nach § 929 S.1
Besitz vom Veräuße- rer bei § 929 S.2
bei Erwerb nach § 930
bei Erwerb nach § 931
Übergabe
keine Wegnahme