Anspruch aus § 985
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Sache i.S.d. § 985
Anspruchsteller ist Eigentümer
Anspruchsgegner ist Besitzer
kein Recht zum Besitz
eigenes Recht, § 986 I 1 1.HS
abgeleitetes Recht, § 986 I 1 2.HS
dingliches Recht
Vertrag
Genehmigung des Eigentümers
Gesetz
Zurückbehaltungs- recht, str.
Anwartschaftsrecht, str.
Pfandrecht
sonstige
Pfandrecht erworben
Pfandrecht nicht verloren
keine Einreden
Pfandrecht erloschen
durch Forderungsübergang
Erlöschen der Forderung, § 1252
rechtsgeschäftliche Aufhebung, § 1255
Übergang auf Eigentümer, § 1256
lastenfreier Erwerb,
§ 936
Verwertung, § 1242 II
sonstige