Anspruch aus § 985


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Sache i.S.d. § 985


Anspruchsteller ist Eigentümer


Anspruchsgegner ist Besitzer


kein Recht zum Besitz


eigenes Recht, § 986 I 1 1.HS


abgeleitetes Recht, § 986 I 1 2.HS


dingliches Recht


Vertrag


Genehmigung des Eigentümers


Gesetz


Zurückbehaltungs- recht, str.


Anwartschaftsrecht, str.


Pfandrecht


sonstige


Pfandrecht erworben


Pfandrecht nicht verloren


keine Einreden


Pfandrecht erloschen


durch Forderungsübergang


Erlöschen der Forderung, § 1252


rechtsgeschäftliche Aufhebung, § 1255


Übergang auf Eigentümer, § 1256


lastenfreier Erwerb,
§ 936


Verwertung, § 1242 II


sonstige