Anspruch aus § 985


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Sache i.S.d. § 985


Anspruchsteller ist Eigentümer


Anspruchsgegner ist Besitzer


kein Recht zum Besitz


eigenes Recht, § 986 I 1 1.HS


abgeleitetes Recht, § 986 I 1 2.HS


dingliches Recht


Vertrag


Genehmigung des Eigentümers


Gesetz


Zurückbehaltungs- recht, str.


Anwartschaftsrecht, str.


Anwartschaftsrecht erworben


Anwartschaftsrecht nicht verloren