§ 17, Recht auf Netzanschluss
dem Grunde nach
dem Inhalt nach
§ 17 EnWG anwendbar
Berechtigter
Verpflichteter gem.
§ 17 EnWG
kein Verweigerungs- grund
formelle Anforderungen
materielle Anforderungen
Unmöglichkeit
Unzumutbarkeit
Netzanschluss ist nicht möglich
aus zulässigen Gründen
Ziele des § 1 EnWG berücksichtigt
betriebsbedingt
wirtschaftlich
technisch