Eigentum erworben


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


bewegliche Sachen


Immobilien


Sonderfall: Pfandverwertung


Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR


Anwartschaftsrecht erworben


Anwartschaftsrecht nicht verloren


Bedingung eingetreten


Übergang


Untergang


dingliche Einigung entspr. §§ 929 ff.


Übergabe (oder Surrogate)


Einigsein bei Übergabe


Berechtigung