Eigentum erworben
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
bewegliche Sachen
Immobilien
Sonderfall: Pfandverwertung
Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR
Anwartschaftsrecht erworben
Anwartschaftsrecht nicht verloren
Bedingung eingetreten
Übergang
Untergang
dingliche Einigung entspr. §§ 929 ff.
Übergabe (oder Surrogate)
Einigsein bei Übergabe
Berechtigung