auf Duldung der ZV gem. § 1147
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Hypothek erworben
Hypothek nicht verloren
keine Einreden
vom Haftungsumfang gedeckt
Forderung erfasst
der Gegenstand haftet
Grundstück / wesent- liche Bestandteile
Erzeugnisse, Bestandteile, Zubehör
Forderungen
Gegenstände i.S.d. § 1120
kein durchgeh. Dritteigentum
keine Enthaftung