auf Duldung der ZV gem. § 1147
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Hypothek erworben
Hypothek nicht verloren
keine Einreden
vom Haftungsumfang gedeckt
Forderung erfasst
der Gegenstand haftet
Grundstück / wesent- liche Bestandteile
Erzeugnisse, Bestandteile, Zubehör
Forderungen
Gegenstände i.S.d. § 1120
kein durchgeh. Dritteigentum
keine Enthaftung
bis Beschlagnahme
von Beschlagn. bis Verst.vermerk
nach Versteigerungs- vermerk
Beschlagnahme
kein Versteigerungs- vermerk
Enthaftungs- tatbestand
§ 1121 II
§ 23 ZVG
§ 1121 II 2 i.V.m. § 23 ZVG