§ 18, allgemeine Anschlusspflicht
dem Grunde nach
dem Inhalt nach
§ 18 EnWG anwendbar
ein Fall der allg. Anschlusspflicht
Berechtigter: Letztverbraucher
Verpflichteter gem.
§ 18 EnWG
kein Verweigerungs- grund
unzumutbar,
§ 18 I 2 Nr. 1 EnWG
Sonderfall des L-Gasnetzes
Unzumutbarkeit
des Anschlusses oder seiner Nutzung
in wirtschaftlicher Hinsicht