§ 18, allgemeine Anschlusspflicht


dem Grunde nach


dem Inhalt nach


§ 18 EnWG anwendbar


ein Fall der allg. Anschlusspflicht


Berechtigter: Letztverbraucher


Verpflichteter gem.
§ 18 EnWG


kein Verweigerungs- grund


unzumutbar,
§ 18 I 2 Nr. 1 EnWG


Sonderfall des L-Gasnetzes


Unzumutbarkeit


des Anschlusses oder seiner Nutzung


in wirtschaftlicher Hinsicht