durch Angebot und Annahme
Angebot (Antrag)
(darauf bezogene) Annahme
Annahmefähigkeit des Angebots
Übereinstimmung
durch Willenserklärung
gem. § 151 BGB
durch Schweigen
Willenserklärung
Inhalt: Annahme
Abgabe
Zugang
kein Widerruf
äußerer Tatbestand
innerer Tatbestand