dem Umfang nach
vom Umfang d. Anspruchs gedeckt
kein Wegfall der Bereicherung
Anspruchsgegner nicht mehr bereichert
keine Haftungs- verschärfung
durch Verlust des Erlangten
durch andere Vermögenseinbuße
sonstige Entreicherung
das Erlangte verloren
ersatzlos
kein wirtschaftlicher Überschuss