bei einer vor- formulierten Klausel
§§ 305 ff. anwendbar (AGB?)
Klausel in Vertrag aufgenommen
Klausel wirksam
Klausel richtig ausgelegt
Verträge mit Verbrauchern
Verträge mit Unternehmern
Einbeziehung in Sonderfällen, § 305a
Normalfall
mehrere Verträge (Rahmenverträge)
Arbeitsvertrag
gem. § 310 IV 2
Vertragspartner ist Verbraucher
kein Arbeitsvertrag i.S.d. § 310 IV 2
Hinweis des Verwenders
Möglichkeit der Kenntnisnahme
Einverständnis des Vertragspartners
Einbeziehung nicht ausgeschlossen