bei einer vor- formulierten Klausel


§§ 305 ff. anwendbar (AGB?)


Klausel in Vertrag aufgenommen


Klausel wirksam


Klausel richtig ausgelegt


Verträge mit Verbrauchern


Verträge mit Unternehmern


Einbeziehung in Sonderfällen, § 305a


Normalfall


mehrere Verträge (Rahmenverträge)


Arbeitsvertrag
gem. § 310 IV 2


Vertragspartner ist Verbraucher


kein Arbeitsvertrag i.S.d. § 310 IV 2


Hinweis des Verwenders


Möglichkeit der Kenntnisnahme


Einverständnis des Vertragspartners


Einbeziehung nicht ausgeschlossen