Verbot mengenm. Beschränkungen
Beschränkung i.S.d. Art. XI:1
keine Ausnahmen
besondere Anforderungen
allgemeine Anforderungen
zulässige Regeln zum Marktschutz
Schutz der Zahlungsbilanz
andere
Ausfuhrbeschr. zur Mangelverhütung
Qualitätssicherung
Schutz d. Land- wirtschaft o. Fischerei
Ziel: Qualitätssicherung
erforderlich