Fragestellungen des Sachenrechts


Feststellung des Eigentums


Eigentumsschutz


Besitzschutz


Feststellung eines Anwartschaftsrechts


beschränkte dingliche Rechte


Erwerb aufgrund Vormerkung


Anspruch aus § 985


Anspruch aus § 1004


auf Grundbuch- berichtigung, § 894


Anspruch aus § 951


Anspruch auf SE gem. § 823 I


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Sache i.S.d. § 985


Anspruchsteller ist Eigentümer


Anspruchsgegner ist Besitzer


kein Recht zum Besitz


weil Eigentum nachgewiesen


weil nach § 1006 vermutet


Eigentum erworben


Eigentum nicht verloren