Fragestellungen des Sachenrechts
Feststellung des Eigentums
Eigentumsschutz
Besitzschutz
Feststellung eines Anwartschaftsrechts
beschränkte dingliche Rechte
Erwerb aufgrund Vormerkung
Anspruch aus § 985
Anspruch aus § 1004
auf Grundbuch- berichtigung, § 894
Anspruch aus § 951
Anspruch auf SE gem. § 823 I
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Sache i.S.d. § 985
Anspruchsteller ist Eigentümer
Anspruchsgegner ist Besitzer
kein Recht zum Besitz
weil Eigentum nachgewiesen
weil nach § 1006 vermutet
Eigentum erworben
Eigentum nicht verloren
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
bewegliche Sachen
Immobilien
Sonderfall: Pfandverwertung
Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR