Forderungsabtretung
Forderung besteht
Abtretungsverein- barung (Einigung)
Berechtigung des Zedenten
kein Ausschluss der Abtretung
Vertragsschluss
Inhalt: Forderungsabtretung
Wirksamkeit
durch Angebot und Annahme
durch kaufm. Bestäti- gungsschreiben
durch sozialtypisches Verhalten
in sonstiger Weise
Angebot (Antrag)
(darauf bezogene) Annahme
Annahmefähigkeit des Angebots
Übereinstimmung
durch Willenserklärung
gem. § 151 BGB
durch Schweigen
Ein Fall des § 151 liegt vor
Annahmehandlung i.S.d. § 151
nach Verkehrssitte nicht zu erwarten
Antragender hat verzichtet