dem Grunde nach
Verfügung eines Nichtberechtigten
gegenüber Berechtigtem wirksam
Verfügung entgeltlich
Überwindung des Be- rechtigungsmangels
kein Wirksamkeits- hindernis
Gutglaubenserwerb
Genehmigung,
§ 185 II
Gutglaubenserwerb nach § 366 HGB
Gutglaubenserwerb nach §§ 932 ff.
Gutglaubenserwerb nach § 892
sonstige
Anwendbarkeit
Rechtsschein
guter Glaube
Sache nicht abhanden gekommen
keine Bösgläubigkeit
zum Zeitp. d. Voll- endung d. Erwerbs
bei § 929 S. 1 = Übergabe
bei § 929 S.2 = Einigung
bei § 930 = Übergabe
bei § 931 = Abtretung / Besitzerwerb