dem Grunde nach


Verfügung eines Nichtberechtigten


gegenüber Berechtigtem wirksam


Verfügung entgeltlich


Überwindung des Be- rechtigungsmangels


kein Wirksamkeits- hindernis


Gutglaubenserwerb


Genehmigung,
§ 185 II


Gutglaubenserwerb nach § 366 HGB


Gutglaubenserwerb nach §§ 932 ff.


Gutglaubenserwerb nach § 892


sonstige


Anwendbarkeit


Rechtsschein


guter Glaube


Sache nicht abhanden gekommen


keine Bösgläubigkeit


zum Zeitp. d. Voll- endung d. Erwerbs


bei § 929 S. 1 = Übergabe


bei § 929 S.2 = Einigung


bei § 930 = Übergabe


bei § 931 = Abtretung / Besitzerwerb