durch Angebot und Annahme


Angebot (Antrag)


(darauf bezogene) Annahme


Annahmefähigkeit des Angebots


Übereinstimmung


durch Willenserklärung


gem. § 151 BGB


durch Schweigen


Willenserklärung


Inhalt: Annahme


Abgabe


Zugang


kein Widerruf


äußerer Tatbestand


innerer Tatbestand


(innerer) Handlungswille


Erklärungs- bewusstsein


kein Willensvorbehalt


§ 116 S.2, Vorbehalt erkannt


Scheingeschäft


§ 118, Mangel der Ernstlichkeit


nicht ernstlich gemeinte WE


Erwartung, dass es erkannt wird