durch Angebot und Annahme
Angebot (Antrag)
(darauf bezogene) Annahme
Annahmefähigkeit des Angebots
Übereinstimmung
durch Willenserklärung
gem. § 151 BGB
durch Schweigen
Willenserklärung
Inhalt: Annahme
Abgabe
Zugang
kein Widerruf
äußerer Tatbestand
innerer Tatbestand
(innerer) Handlungswille
Erklärungs- bewusstsein
kein Willensvorbehalt
§ 116 S.2, Vorbehalt erkannt
Scheingeschäft
§ 118, Mangel der Ernstlichkeit
nicht ernstlich gemeinte WE
Erwartung, dass es erkannt wird