Eigentum erworben
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
Verarbeitung
Verbindung / Vermischung
Ersitzung
Aneignung
Fund
Früchte / Erzeug- nisse, §§ 953 ff.
Erbfall
Entstehung e. neuen Sache
Arbeit nicht erheblich weniger Wert
Erwerber = Hersteller
weil andere äußere Erscheinung
weil anderer Gebrauchszweck
weil andere Bezeichnung
weil sonstiger Grund