Verbot mengenm. Beschränkungen


Beschränkung i.S.d. Art. XI:1


keine Ausnahmen


besondere Anforderungen


allgemeine Anforderungen


zulässige Regeln zum Marktschutz


Schutz der Zahlungsbilanz


andere


Ausfuhrbeschr. zur Mangelverhütung


Qualitätssicherung


Schutz d. Land- wirtschaft o. Fischerei


zulässiges Ziel


erforderlich