Meistbegünstigung
Begünstigung gewährt
Ungleichbehandlung
eine Ausnahmerege- lung liegt nicht vor
gleichartige Waren
keine Gleichbehandlung
betroffene Waren
gleichartig
Vergleichbarkeit
aus Sicht des Verbrauchers
im Wettbewerb
identischer Endverbrauch
substituierbar beim Verbraucher