Berechtigung
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
Erwerb aufgrund Vormerkung
Anwendbarkeit
Grundbuch unrichtig
Verfügender legitimiert
Erwerber gutgläubig
kein Widerspruch eingetragen
Verkehrsgeschäft
kein absolutes Veräußerungsverbot
§ 80, 81 InsO
§ 1365 BGB ff.
§ 1643 BGB, § 1812 BGB