Meistbegünstigung


Begünstigung gewährt


Ungleichbehandlung


eine Ausnahmerege- lung liegt nicht vor


gleichartige Waren


keine Gleichbehandlung


betroffene Waren


gleichartig


Vergleichbarkeit


aus Sicht des Verbrauchers


im Wettbewerb


identischer Endverbrauch


substituierbar beim Verbraucher