öffentliche Auftragsvergabe
Rechtmäßigkeit der Vergabe
Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien
SektorenRL anwendbar
allg. VergabeRL anwendbar
Sektorenauftraggeber
Sektorenauftrag
Schwellenwert erreicht
kein Ausnahmetatbestand
bei Bauaufträgen - 5.150.000 EUR
bei Sektoren- aufträgen