öffentliche Auftragsvergabe


Rechtmäßigkeit der Vergabe


Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien


SektorenRL anwendbar


allg. VergabeRL anwendbar


Sektorenauftraggeber


Sektorenauftrag


Schwellenwert erreicht


kein Ausnahmetatbestand


bei Bauaufträgen - 5.150.000 EUR


bei Sektoren- aufträgen