durch Angebot und Annahme


Angebot (Antrag)


(darauf bezogene) Annahme


Annahmefähigkeit des Angebots


Übereinstimmung


durch Willenserklärung


gem. § 151 BGB


durch Schweigen


Willenserklärung


Inhalt: Annahme


Abgabe


Zugang


kein Widerruf


durch den Vertragspartner


durch einen Dritten (Zurechnung)


Vertreter


Bote


Organ einer juristischen Person


Zurechnung nach §§ 164 ff.


Erklärung auf den Weg gebracht


mit Zugang zu rechnen