Feststellung des Eigentums
Eigentum erworben
Eigentum nicht verloren
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
bewegliche Sachen
Immobilien
Sonderfall: Pfandverwertung
Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR
Erwerb in Verwertung
Pfandrecht steht dem Veräußerer zu
Verwertung rechtmäßig
Pfandrecht
gutgläubiger Erwerb gem. § 1244
Pfandrecht erworben
Pfandrecht nicht verloren
keine Einreden
Pfandrecht erloschen
durch Forderungsübergang
Erlöschen der Forderung, § 1252
rechtsgeschäftliche Aufhebung, § 1255
Übergang auf Eigentümer, § 1256
lastenfreier Erwerb,
§ 936
Verwertung, § 1242 II
sonstige