Feststellung des Eigentums


Eigentum erworben


Eigentum nicht verloren


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


bewegliche Sachen


Immobilien


Sonderfall: Pfandverwertung


Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR


Erwerb in Verwertung


Pfandrecht steht dem Veräußerer zu


Verwertung rechtmäßig


Pfandrecht


gutgläubiger Erwerb gem. § 1244


Pfandrecht erworben


Pfandrecht nicht verloren


keine Einreden


Pfandrecht erloschen


durch Forderungsübergang


Erlöschen der Forderung, § 1252


rechtsgeschäftliche Aufhebung, § 1255


Übergang auf Eigentümer, § 1256


lastenfreier Erwerb,
§ 936


Verwertung, § 1242 II


sonstige