durch Angebot und Annahme
Angebot (Antrag)
(darauf bezogene) Annahme
Annahmefähigkeit des Angebots
Übereinstimmung
durch Willenserklärung
gem. § 151 BGB
durch Schweigen
Willenserklärung
Inhalt: Annahme
Abgabe
Zugang
kein Widerruf
durch den Vertragspartner
durch einen Dritten (Zurechnung)
Vertreter
Bote
Organ einer juristischen Person
ein Bote wurde eingesetzt
Erklärung auf den Weg gebracht
mit Zugang zu rechnen