Feststellung des Eigentums


Eigentum erworben


Eigentum nicht verloren


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


bewegliche Sachen


Immobilien


Sonderfall: Pfandverwertung


Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR


Erwerb in Verwertung


Pfandrecht steht dem Veräußerer zu


Verwertung rechtmäßig


Anforderungen des
§ 1243 I erfüllt


gutgläubiger Erwerb gem. § 1244


Rechtsschein


guter Glaube


bei Erwerb nach § 929 S.1


Besitz vom Veräuße- rer bei § 929 S.2


bei Erwerb nach § 930


bei Erwerb nach § 931


Übergabe


keine Wegnahme