Feststellung des Eigentums


Eigentum erworben


Eigentum nicht verloren


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


bewegliche Sachen


Immobilien


Sonderfall: Pfandverwertung


Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR


Erwerb in Verwertung


Pfandrecht steht dem Veräußerer zu


Verwertung rechtmäßig


Anforderungen des
§ 1243 I erfüllt


gutgläubiger Erwerb gem. § 1244


Rechtsschein


guter Glaube


keine Bösgläubigkeit


zum Zeitp. d. Voll- endung d. Erwerbs


bei § 929 S. 1 = Übergabe


bei § 929 S.2 = Einigung


bei § 930 = Übergabe


bei § 931 = Abtretung / Besitzerwerb