durch Angebot und Annahme
Angebot (Antrag)
(darauf bezogene) Annahme
Annahmefähigkeit des Angebots
Übereinstimmung
durch Willenserklärung
gem. § 151 BGB
durch Schweigen
Willenserklärung
Inhalt: Annahme
Abgabe
Zugang
kein Widerruf
beim Adressaten persönlich
infolge Zurechnung
wegen Zugangsvereitelung
mündlich unter Anwesenden
verkörpert
Wahrnehmung
Adressat geschäftsfähig