durch Angebot und Annahme


Angebot (Antrag)


(darauf bezogene) Annahme


Annahmefähigkeit des Angebots


Übereinstimmung


durch Willenserklärung


gem. § 151 BGB


durch Schweigen


Willenserklärung


Inhalt: Annahme


Abgabe


Zugang


kein Widerruf


Widerruf der WE


rechtzeitig


gleichzeitig mit Zugang


vorher