bei einer vor- formulierten Klausel
§§ 305 ff. anwendbar (AGB?)
Klausel in Vertrag aufgenommen
Klausel wirksam
Klausel richtig ausgelegt
Verträge mit Verbrauchern
Verträge mit Unternehmern
Einbeziehung in Sonderfällen, § 305a
Vertragspartner ist Unternehmer
Hinweis des AGB-Verwenders
Möglichkeit der Kenntnisnahme
kein Widerspruch
Einbeziehung nicht ausgeschlossen