bei einer vor- formulierten Klausel


§§ 305 ff. anwendbar (AGB?)


Klausel in Vertrag aufgenommen


Klausel wirksam


Klausel richtig ausgelegt


Verträge mit Verbrauchern


Verträge mit Unternehmern


Einbeziehung in Sonderfällen, § 305a


Vertragspartner ist Unternehmer


Hinweis des AGB-Verwenders


Möglichkeit der Kenntnisnahme


kein Widerspruch


Einbeziehung nicht ausgeschlossen