auf Duldung der ZV gem. §§ 1147, 1192
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
übergegangen
untergegangen
durch Leistung
durch Rechtsgeschäft
in sonstiger Weise
Erfüllung
Leistung an Erfüllungs statt
Leistung erfüllungshalber
Aufrechnung