Anspruch auf Ener-gieentgelt (vereinf.)
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
= insb. Preis?
Wirksamkeit
Preis wie vereinbart
Preiserhöhung bei Grundversorgung
Preiserhöhung bei Sondervertrag
Grundversorgung
formelle Anforderungen
kein Verstoß gegen
§ 315 BGB