Anspruch auf Stammeinlage


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


übergegangen


untergegangen


Erfüllung


Aufrechnung


sonst durch Leistung


durch Rechtsgeschäft


in sonstiger Weise


geschuldete Leistung = Einlage


bewirkt


Erfüllungswirkung nicht ausgeschlossen


wenn Geldeinlage = Geld


wenn Sacheinlage = bestimmte Sache