Verstoß gegen Unbundling


buchhalterisches


informationelles


organisatorisches


rechtliches


verschärftes Unbundling, §§ 8 ff.


§§ 6a, 6b EnWG anwendbar


Vorgaben des § 6a nicht erfüllt


keine Weitergabe sens. Informationen


keine diskriminier. Inform.weitergabe


Informationen
i.S.d. § 6a I


Vertraulichkeit gewahrt


wirtschaftlich sensible Information


Information durch Netzbetreiber erlangt