Anspruch auf Stammeinlage
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
übergegangen
untergegangen
Erfüllung
Aufrechnung
sonst durch Leistung
durch Rechtsgeschäft
in sonstiger Weise
geschuldete Leistung = Einlage
bewirkt
Erfüllungswirkung nicht ausgeschlossen
wenn Geldeinlage = Geld
wenn Sacheinlage = bestimmte Sache