öffentliche Auftragsvergabe
Rechtmäßigkeit der Vergabe
Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien
SektorenRL anwendbar
allg. VergabeRL anwendbar
kein Vorrang der SektorenRL
öffentlicher Auftraggeber
öffentlicher Auftrag
Schwellenwert erreicht
kein Ausnahmetatbestand
SektorenRL anwendbar
Sperrwirkung der SektorenRL
Sektorenauftraggeber
Sektorenauftrag
Schwellenwert erreicht
kein Ausnahmetatbestand
bei Bauaufträgen - 5.150.000 EUR
bei Sektoren- aufträgen