öffentliche Auftragsvergabe


Rechtmäßigkeit der Vergabe


Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien


SektorenRL anwendbar


allg. VergabeRL anwendbar


kein Vorrang der SektorenRL


öffentlicher Auftraggeber


öffentlicher Auftrag


Schwellenwert erreicht


kein Ausnahmetatbestand


SektorenRL anwendbar


Sperrwirkung der SektorenRL


Sektorenauftraggeber


Sektorenauftrag


Schwellenwert erreicht


kein Ausnahmetatbestand


bei Bauaufträgen - 5.150.000 EUR


bei Sektoren- aufträgen