dem Grunde nach
Verfügung eines Nichtberechtigten
gegenüber Berechtigtem wirksam
Verfügung entgeltlich
Überwindung des Be- rechtigungsmangels
kein Wirksamkeits- hindernis
das gesamte Rechts- geschäft betreffend
Teilnichtigkeit
selbstwirkende Wirks.hindernisse
ausgeübte Gestaltungsrechte
Mängel der Geschäftsfähigkeit
gesetzliches Verbot, § 134
Sittenverstoß, § 138
Formmangel, § 125
Mangel der Vertretungsmacht
sonstige
Rechtsgeschäft eines Vertreters
nicht von Vertretungs- macht gedeckt
Vertretungsmacht vorhanden
Vollmacht kraft Rechtsscheins
Genehmigung
erteilt / erlangt
nicht erloschen
Geschäft vom Umfang gedeckt
kein Missbrauch