Berechtigung des Verfügenden


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


wegen Genehmigung der Verfügung


wegen Gutglaubens- tatbestand


Gutglaubenserwerb nach §§ 932 ff.


Gutglaubenserwerb nach § 366 HGB


Anwendbarkeit


Rechtsschein


guter Glaube


Sache nicht abhanden gekommen


bei Erwerb nach § 929 S.1


Besitz vom Veräuße- rer bei § 929 S.2


bei Erwerb nach § 930


bei Erwerb nach § 931


§ 929 S.1 anwendbar


Rechtsschein der Übergabe


Übergabe durch Veräußerer erfolgt


Übergabe durch Dritten