Anspruch auf Stammeinlage
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
übergegangen
untergegangen
Erfüllung
Aufrechnung
sonst durch Leistung
durch Rechtsgeschäft
in sonstiger Weise
geschuldete Leistung = Einlage
bewirkt
Erfüllungswirkung nicht ausgeschlossen
richtige Handlung
richtige Art und Weise
ggfs.: Tilgungsbestimmung