Eigentum erworben


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


Verarbeitung


Verbindung / Vermischung


Ersitzung


Aneignung


Fund


Früchte / Erzeug- nisse, §§ 953 ff.


Erbfall


mit einem Grundstück


beweglicher Sachen


Bestandteil eines Grundstück


wesentlicher


objektiv


gem. § 94 BGB


gem. § 93 BGB


Abtrennung = Zerstörung


Abtrennung = Wesensänderung